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Reisepreisminderung bei Krise im Nahen Osten: Welche Rechte Pauschalreisende haben

Von: Kai-Julian Folkerts

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Die Krise im Nahen Osten hat zahlreiche Urlaubsreisen massiv beeinträchtigt. Betroffen sind insbesondere Kreuzfahrten, Rundreisen und Badeurlaube. Geplante Hafenanläufe fielen aus, Ausflüge konnten nicht stattfinden, Hotelanlagen waren nur eingeschränkt nutzbar und viele Reisende konnten nicht wie vorgesehen zurückfliegen. Für etliche Urlauber wurde aus einer gebuchten Erholungsreise ein unfreiwilliger Aufenthalt unter Krisenbedingungen.

Rechtlich stellt sich in solchen Fällen die Frage, ob betroffene Reisende ihren Reisepreis mindern und eine teilweise Erstattung verlangen können. Die Antwort lautet: Ja, das kann in vielen Fällen in Betracht kommen. Entscheidend ist, ob die Pauschalreise mangelhaft war. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Reiseveranstalter die Krise verursacht oder verschuldet hat. Das Minderungsrecht im Pauschalreiserecht ist grundsätzlich verschuldensunabhängig.

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