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Urteil des OLG Oldenburg: Keine Haftung der Vermieterin für defekte Kaffeekanne in Ferienwohnung

Von: Kai-Julian Folkerts

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Wer haftet für Unfälle, die durch Schäden an Ausstattungsgegenständen in Ferienwohnungen verursacht werden? Das OLG Oldenburg hat die Haftung einer Vermieterin abgelehnt, in deren Ferienwohnung sich ein Kaffeekannenhenkel abgelöst und der heiße Kaffee einen Feriengast schwer verbrüht hatte.

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