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BGH: Ausgleichsanspruch nach Fluggastrechteverordnung bei Verspätung eines Ersatzfluges

Von: Kai-Julian Folkerts

Am:

Ein Luftverkehrsunternehmen ist wegen der Annullierung des ursprünglichen von ihm geplanten Fluges gegenüber dem Fluggast ausgleichspflichtig, wenn der Fluggast mit dem ihm angebotenen Ersatzflug eines anderen Luftverkehrsunternehmens sein Endziel tatsächlich nicht höchstens zwei Stunden später als ursprünglich geplant erreicht hat. Der Ausgleichsanspruch gegen das Luftverkehrsunternehmen gemäß Art. 5 Abs.1 lit. c) i.V.m. Art. 7 Abs. 1 Satz 1 lit. c) der Fluggastrechteverordnung 261/2004 besteht insbesondere unabhängig davon, ob dem Fluggast eventuell auch ein Ausgleichsanspruch gegen das den Ersatzflug ausführende Luftverkehrsunternehmen zusteht.

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BGH: Minderungs- und Entschädigungsanspruch bei Unterbringung in unhygienischem Ersatzhotel

Von: Kai-Julian Folkerts

Am:

Werden Pauschalreisende wegen Überbuchung in einem anderen Hotel als dem gebuchten untergebracht, liegt ein Reisemangel vor, der für die betreffenden Urlaubstage zu einer Minderung des geschuldeten Reisepreises führt. Soweit die Ersatzunterkunft schwerwiegende Hygienemängel aufweist, steht den Reisenden auch noch eine Entschädigung wegen "nutzlos aufgewendeter“ Reisezeit zu.

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EuGH: Unterrichtung über die Annullierung eines Flugs

Von: Kai-Julian Folkerts

Am:

Ein Luftfahrtunternehmen, das nicht beweisen kann, dass ein Fluggast über die Annullierung seines Flugs mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet worden ist, hat ihm einen Ausgleich zu leisten. Dies gilt nicht nur bei einem unmittelbar zwischen dem Fluggast und dem Luftfahrtunternehmen, sondern auch bei einem über einen Online-Reisevermittler geschlossenen Beförderungsvertrag.

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BGH: Zur Kündigung des Reisevertrags wegen höherer Gewalt

Von: Kai-Julian Folkerts

Am:

Wird einem Reisenden die Einreise aufgrund von Problemen mit dem Reisepass verweigert, die auf einen Behördenfehler zurückzuführen sind, hat der Reisende dennoch keinen Anspruch auf Kündigung des Reisevertrags und Erstattung des Reisepreises. Das Mitführen für die Reise geeigneter Ausweispapiere fällt grundsätzlich in die Risikosphäre des Reisenden.

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