Der Europäische Gerichtshof hat am 17.09.2015 entschieden, dass Luftfahrunternehmen Fluggästen auch bei Annullierung eines Fluges wegen unerwarteter technischer Probleme Betreuungs- und Ausgleichsleistungen nach der Europäischen Verordnung Nr. 261/2004 erbringen müssen. Jedoch können bestimmte technische Probleme, die unter anderem aus versteckten Fabrikationsfehlern, die die Flugsicherheit beeinträchtigen, aus Sabotageakten oder aus terroristischen Handlungen resultieren, die Luftfahrtunternehmen von ihrer Ausgleichspflicht befreien.
Weiterlesen … EuGH: Finanzieller Ausgleich auch bei Flugannullierungen wegen unerwarteter technischer Probleme