Der Europäische Gerichtshof hat am 17.09.2015 entschieden, dass Luftfahrtunternehmen Fluggästen grundsätzlich auch bei der Annullierung eines Fluges wegen unerwarteter technischer Probleme einen finanziellen Ausgleich zu leisten haben. Jedoch können bestimmte technische Probleme, die unter anderem aus versteckten Fabrikationsfehlern, die die Flugsicherheit beeinträchtigen, aus Sabotageakten oder aus terroristischen Handlungen resultieren, die Luftfahrtunternehmen von ihrer Ausgleichspflicht befreien. Dies klärte der Gerichtshof der Europäischen Union mit Urteil vom 17.09.2015 (Az.: C-257/14).
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