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BGH: Zur Haftung des Reiseveranstalters für Zusatzleistungen am Urlaubsort

Von: Kai-Julian Folkerts

Am:

Die Kläger begehren von der beklagten Reiseveranstalterin (V.) Schmerzensgeld wegen Verletzungen bei einem Unfall, der sich auf einer Ausflugsfahrt am Urlaubsort ereignete.

Für die Frage, ob ein Reiseunternehmen nur als Vermittler tätig wird oder die eigenverantwortliche Stellung als Vertragspartner einnimmt, kommt es auf den Gesamteindruck an, den der Reisende bei der Vertragsanbahnung gewinnt. Die für eine weitere Buchungsmöglichkeit angegebene Mailadresse mit einer auf Bulgarien hinweisenden Top-Level-Domain und einem vom Namen des deutschen Reiseveranstalters abweichenden Domainnamen lassen für den Reisenden nicht eindeutig einen anderen Vertragspartner für weitere Ausflüge erkennen.

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EuGH: Airlines müssen finanziellen Ausgleich auch bei Flugannullierungen wegen unerwarteten technischen Problemen zahlen

Von: Kai-Julian Folkerts

Am:

Der Europäische Gerichtshof hat am 17.09.2015 entschieden, dass Luftfahrtunternehmen Fluggästen grundsätzlich auch bei der Annullierung eines Fluges wegen unerwarteter technischer Probleme einen finanziellen Ausgleich zu leisten haben. Jedoch können bestimmte technische Probleme, die unter anderem aus versteckten Fabrikationsfehlern, die die Flugsicherheit beeinträchtigen, aus Sabotageakten oder aus terroristischen Handlungen resultieren, die Luftfahrtunternehmen von ihrer Ausgleichspflicht befreien. Dies klärte der Gerichtshof der Europäischen Union mit Urteil vom 17.09.2015 (Az.: C-257/14).

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AG Frankfurt/Main: Reisemangel bei Auslassen von vier auf einer 19tägigen Kreuzfahrt geplanten Anlandungen

Von: Kai-Julian Folkerts

Am:

Durch Auslassen von vier auf einer 19tägigen Kreuzfahrt geplanten Anlandungen ändert sich der Gesamtzuschnitt der Reise, wenn danach entgegen der ursprünglichen Reiseroute die Seetage überwiegen. Bei einer solchen Änderung der Reiseroute handelt es sich nicht um eine bloße Unannehmlichkeit, die der Reisende hinzunehmen hätte, sondern um eine erhebliche Leistungsänderung, sodass die Reise mangelhaft sein kann.

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BGH: Deutsche Gerichte für Ausgleichsansprüche wegen Flugverspätung auf ausländischer Teilstrecke eines mehrgliedrigen Fluges zuständig?

Von: Kai-Julian Folkerts

Am:

Der Europäische Gerichtshof soll klären, ob Passagiere bei mehrgliedrigen Flügen Ausgleichsansprüche wegen einer Flugverspätung auf einer ausländischen Teilstrecke (hier: Paris – Helsinki) vor deutschen Gerichten geltend machen können. Dies hat der Bundesgerichthof mit Beschluss vom 18.08.2015 entschieden und dem EuGH Fragen zur Auslegung der Brüssel-I-Verordnung vorgelegt (Az.: X ZR 2/15).

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